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Grundstoffe

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Grundstoffe im Pflanzenschutz

Grundstoffe enthalten natürliche Wirkstoffe und bringen für den Pflanzenschutz Nutzen z. B. zur Abwehr von Pflanzenkrankheiten, Schädlingen oder Unkraut. Im Gegensatz zu Pflanzenschutzmitteln liegt ihr Haupteinsatzzweck allerdings nicht im Pflanzenschutz. Grundstoffe haben den Vorteil, dass sie bei sachgerechtem Einsatz keinerlei negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier haben und nicht umweltbedenklich sind. Die Herstellungsverfahren unterliegen genauesten Auflagen, deshalb bieten wir Ihnen fertige Grundstoffe zum Kauf an.

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Was sind Pflanzenschutz-Grundstoffe?

Laut der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Artikel 23 sind Grundstoffe im Pflanzenschutz, Stoffe, die unbedenklich sind. Sie dürfen bei sachgerechter Anwendung keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Die Voraussetzung, dass eine Substanz als Grundstoff eingeordnet wird, ist, dass der hauptsächliche Einsatz nicht im Pflanzenschutz liegt, auch wenn er im Pflanzenschutz von Nutzen ist. Grundstoffe werden nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet. Wirkstoffe aus dem Lebensmittelbereich können als Grundstoffe eine Genehmigung erhalten. Die Genehmigung eines Grundstoffs erteilt die Europäische Kommission. 

Liste der genehmigten Grundstoffe (Stand 30.3.2023)

  • Bier
  • Calciumhydroxid
  • Chitosan
  • Chitosanhydrochlorid
  • Diammoniumphosphat
  • Equisitum arvense L. (Ackerschachtelhalm)
  • Essig
  • Extrakt der Zwiebel von Allium cepa L.
  • Fructose
  • Kuhmilch
  • L-Cystein
  • Lecithine
  • Molke
  • Natriumchlorid
  • Natriumhydrogencarbonat
  • Saccharose
  • Salix spp. cortex (Weidenrinde)
  • Senfsaatpulver
  • Sonnenblumenöl
  • Talkum E 553b
  • Tonhaltige Pflanzenkohle
  • Urtica spp.
  • Wasserstoffperoxid
  • Zwiebelöl

Anwendung von Grundstoffen im Pflanzenschutz

Beim Genehmigungsverfahren werden sowohl die Herstellungsbedingungen von Grundstoffen als auch das zulässige Anwendungsgebiet, die Anwendungsbedingungen und eventuelle Wartezeiten genau beschrieben. Das Pflanzenschutzamt Berlin hat als genaue Informationsquelle eine Grundstoff-Datenbank entwickelt.

Bedingungen bei der Herstellung von Grundstoffen

Bei den Herstellungsbedingungen wird festgelegt, was als Rohstoff für die Gewinnung der Grundstoffe verwendet werden darf, z. B. wenn eine Pflanze als Rohstoff verwendet wird, werden die zu verwendenden Pflanzenteile, z. B. Blätter, Wurzel oder Blüten genau definiert. Vorgeschrieben ist auch, was genau beim Herstellungsverfahren beachtet werden muss.

Anwendungsbedingungen für Grundstoffe

Für die Anwendung von Grundstoffen ist genau festgelegt, an welchen Pflanzen bzw. in welchen Bereichen und gegen welche Schaderreger Grundstoffe eingesetzt werden dürfen. Auch das Anwendungsgebiet, also Freiland, Gewächshaus oder Innenraum, die einzuhaltende Konzentration, die Ausbringungstechnik, der Anwendungszeitpunkt, die Anwendungshäufigkeit und Wartezeiten sind genau definiert.

Einsatzbereiche von Pflanzenschutz-Grundstoffen

Grundstoffe können wie folgt eingesetzt werden:

Vorteile von Grundstoffen gegenüber Pflanzenschutzmitteln

  • Hohe Wirksamkeit: Bei einer gezielten und vorschriftsmäßigen Anwendung von Grundstoffen können Schaderreger mit einer hohen Wirksamkeit bekämpft werden ohne die Umwelt oder die Gesundheit von Mensch und Tier negativ zu beeinträchtigen
  • Natürliche Wirkstoffe: Die natürlichen Wirkstoffe gewährleisten bei einer sachgerechten Anwendung eine völlige Unbedenklichkeit gegenüber der Gesundheit von Mensch und Tier und gegenüber der Umwelt
  • Gesteigerte Nachhaltigkeit: Die meisten Grundstoffe können aus nachwachsenden Rohstoffen in absolut umweltfreundlichen und nachhaltigen Verfahren hergestellt werden.
  • Frei verkäuflich: Grundstoffe unterliegen nicht den für Pflanzenschutzmittel geltenden Verkaufsregeln. Sie können ohne Beratung an Endverbraucher abgegeben werden
  • Vereinfachtes Zulassungsverfahren: Grundstoffe unterliegen nicht dem aufwändigen, kostenintensiven Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln

Allerdings sollten Grundstoffe ähnlich wie Pflanzenschutzmittel nur bei den dafür vorgesehenen Indikationen eingesetzt werden und nur dann, wenn durch vorbeugende Maßnahmen ein Auftreten von Schadorganismen nicht verhindert werden kann. Der nötige Einsatz kann minimiert werden durch die Wahl von geeigneten Standorten, eine gezielte organische Düngung, die Unterstützung der Pflanzengesundheit durch Pflanzenstärkungsmittel, Effektiven Mikroorganismen oder Mykorrhizapilzen.

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1Ursprünglicher Preis des Händlers, 2Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers